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Nichtanerkennung eines Dienstverhältnisses zur Ex-Gattin
Nach der Angehörigenjudikatur können Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies insbesondere, da der in der Regel zwischen fremden Geschäftspartnern bestehende Interessensgegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen und durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen beeinflusst werden könnten (vgl , 0029 mwN).
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RV/7104426/2020, Revision nicht zugelassen; Ra 2021/13/0034, Zurückweisung. |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf), ein Rechtsanwalt, beschäftigte in den Jahren 2010 bis 2015 seine Ex-Gattin als Teilzeitkraft in seiner Kanzlei und meldete diese als dessen Dienstnehmerin zur Sozialversicherung an. Das angegebene Tätigkeitsprofil habe Aktenablage, Archivbearbeitung, Botengänge, Besorgungen und fallweises Schreiben von Dikta...