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AR aktuell 4, August 2024, Seite 163

Fünf mögliche Gründe, warum eine Beirats- oder Aufsichtsratsberufung nicht erfolgt

Rudolf X. Ruter

Das Streben nach einer Position im Beirat oder Aufsichtsrat eines Unternehmens ist für viele eine attraktive Perspektive. „Wenn das es nicht wert ist anzustreben, was dann?“ „Wenn nicht ich, wer dann?“ „Wenn nicht jetzt, wann dann?“ „Wenn nicht hier, in welchem Unternehmen denn dann?“ Viele sehen in sich den idealen und potenziellen Kandidaten für eine Berufung in einen Beirat bzw Aufsichtsrat und ignorieren dabei die Weisheiten des deutschen Sprichworts: „Alter schützt vor Torheit nicht.“ Niccolò Machiavelli hat in „Der Fürst“ das Phänomen präzise beschrieben: „Unsere Sehnsucht wird immer größer, je weniger wir sie befriedigen können.“

1. Berufung aus Qualifikation

Um einen Platz in einem Aufsichtsrat oder Beirat kann und sollte man sich nicht bewerben. In ein Aufsichtsgremium wird man bei ausreichender fachlicher und persönlicher Qualifikation gebeten bzw berufen. Doch trotz des hohen Interesses und der Bemühungen vieler qualifizierter Kandidaten kommt es nicht immer zur Berufung mit anschließender Bestellung in ein Aufsichtsgremium. Hier sind fünf mögliche Gründe, warum eine Berufung in den Beirat oder Aufsichtsrat ausbleiben kann. Im konkreten Einzelfall können noch weitere Gründ...

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