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Hirschler/Kanduth-Kristen/Zinnöcker/Stückler (Hrsg)

SWK-Spezial: Ertragsteuern 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-5045-6

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial: Ertragsteuern 2024 (1. Auflage)

S. 95Die Einlage und Entnahme von Grundstücken bei Personengesellschaften

Maria Berger/Lukas Steininger/Sanela Terko

1. Einleitung

Im Zuge des AbgÄG 2023 wurde mit dem neuen § 32 Abs 3 EStG erstmals die steuerliche Behandlung von Einlagen in Personengesellschaften gesetzlich geregelt. Der neue § 32 Abs 3 EStG trägt somit zur Rechtssicherheit bei der Besteuerung von Personengesellschaften bei. Weiters wurde mit dem AbgÄG auch die Bewertung von Gebäuden im Zuge von Entnahmen aus Mitunternehmerschaften gesetzlich normiert, indem die Gebäudeentnahme nach dem Wortlaut des § 6 Z 4 EStG ebenso wie schon bisher der Grund und Boden zum Buchwert erfolgen kann. Auch im EStR Wartungserlasse 2024 wurden die Änderungen bereits mitaufgenommen und finden somit Einfluss in die untenstehenden Ausführungen. Im Falle der Übertragung eines Wirtschaftsgutes auf eine Personengesellschaft ist seit Juli 2023 die neue Bestimmung des § 32 Abs 3 EStG anzuwenden. Sie gilt sowohl für Übertragungen aus dem Privat- als auch aus einem Sonderbetriebsvermögen. § 32 Abs 3 EStG ordnet dabei an, dass die Übertragung insoweit eine Veräußerung darstellt, als die Wirtschaftsgüter dem Übertragenden nachfolgend anteilig nach § 32 Abs 2 EStG nicht mehr zuzurechnen sind. Kraft gesetzlicher Anordnung ist für die an der Über...

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