SWK-Spezial: Ertragsteuern 2024
1. Aufl. 2024
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S. 36Kapitalertragsteuerabzug bei Kryptowährungen
Christina Mittermayer
1. Die Besteuerung von Kryptowährungen im Lichte des ÖkoStRefG 2022 und der KryptowährungsVO
Der österreichische Steuergesetzgeber hat mit der Ökosozialen Steuerreform 2022 eine der weltweit ersten Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen geschaffen. Kryptowährungen wurden in das schedulare Besteuerungskonzept von Kapitalvermögen integriert. Die Eingliederung erscheint in Anbetracht der für Kapitalvermögen bereits vorhandenen Regelungen und der wirtschaftlichen Gegebenheiten deshalb sinnvoll, weil Anleger beim Investment in Kryptowährungen ähnliche Zwecke verfolgen wie beim Investieren in klassisches Kapitalvermögen. Der allgemeinen Systematik der Besteuerung von Kapitalvermögen folgend sind sowohl laufende Einkünfte als auch realisierte Wertsteigerungen von Kryptowährungen steuerpflichtig. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen dem Sondersteuersatz von 27,5 %, und zwar sowohl im außerbetrieblichen als auch im betrieblichen Bereich. Korrespondierend greift bei Anwendung des Sondersteuersatzes das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 Z 3 lit a EStG von damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen...