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Zuständigkeitsübertragung an das Gericht der Europäischen Union
Eine bedeutende Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, tritt am in Kraft. Diese Änderung sieht unter anderem eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht vor, die ab dem gelten wird.
Diese Übertragung betrifft sechs besondere Sachgebiete:
das gemeinsame Mehrwertsteuersystem,
Verbrauchsteuern,
den Zollkodex,
die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur,
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen sowie
das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.
Die Änderung der Satzung sieht außerdem eine Ausweitung des Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln ab dem vor.
Link zur Pressemitteilung des : https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-08/cp240125de.pdf.