VGG | Verbrauchergewährleistungsgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 24 Pflichten des Unternehmers bei Vertragsauflösung
Literatur: Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg), ABGB7 (2023); Flume/Kronthaler/Laimer (Hrsg), VGG – Verbrauchergewährleistungsgesetz (2022).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Pflicht zur Entgeltrückzahlung | |
III. | Anteilige Rückzahlungspflicht | |
IV. | Unterlassungsanspruch und Nutzungsunterbindung | |
V. | Umgang mit Daten des Verbrauchers | |
VI. | Schuldrechtlicher Datenportierungsanspruch |
I. Allgemeines
1
In § 24 wurden in Umsetzung des Art 16 DIRL die Pflichten des Unternehmers im Falle der Vertragsauflösung gemäß § 23 geregelt. Die in diesem Zusammenhang normierte Rückzahlungspflicht wird durch § 26 ergänzt bzw konkretisiert. Darüber hinaus werden datenschutzrechtliche Pflichten normiert.
II. Pflicht zur Entgeltrückzahlung
2
Abs 1 normiert als Anspruchsgrundlage, welche insofern die Regelung des § 1435 ABGB verdrängt, die Pflicht des Unternehmers, dem Verbraucher die vertraglich geleisteten Zahlungen im Falle der Vertragsauflösung rückzuerstatten.
3
Auch wenn dies nicht direkt aus dem Wortlaut des § 24 hervorgeht, ist angesichts des in Art 2 Z 7 DIRL festgelegten weiten Preisbegriffes von der Rückzahlungspflicht nicht bloß wie üblich ein geleistete...