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immo aktuell 4, August 2024, Seite 144

Simultanpfandrecht und Ersatzhypothek

immo aktuell 2024/26

§ 222 EO

Die Eintragung einer Ersatzhypothek setzt die gleichzeitige zumindest teilweise Löschung des Simultanpfandrechts von den nicht versteigerten Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, auf denen die Ersatzhypothek eingetragen werden soll, voraus. Diese Löschung ist aber vor dem Entstehen der Möglichkeit, die Einverleibung der Ersatzhypothek in diesem Rang zu beantragen, unzulässig.

Sachverhalt: [1] Die Betreibende führte gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren S. 145 Forderung von 236.250 € sA Exekution durch Zwangsversteigerung des Drittelanteils des Verpflichteten an einer Liegenschaft. Der Miteigentumsanteil wurde der Bestbieterin um das Meistbot von 581.600 € zugeschlagen.

[2] Die beiden Einschreiter waren und sind ebenfalls jeweils Dritteleigentümer dieser Liegenschaft. Sowohl bei Bewilligung der Zwangsversteigerung als auch bei Zuschlagserteilung und zum Zeitpunkt der Verteilungstagsatzung waren im Lastenblatt der Liegenschaft im Rang vor der Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens lediglich zwei (sich auf die gesamte Liegenschaft beziehende) Höchstbetragspfandrechte zugunsten einer Bank (im Folgenden: Pfandgläubigerin) e...

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