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GesRZ 4, August 2024, Seite 202

Abschlussberichte der Europäischen Aufsichtsbehörden zum Thema „Greenwashing“

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben der Europäischen Kommission die Abschlussberichte zum Thema „Greenwashing“ vorgelegt, welche am veröffentlicht wurden. Die Abschlussberichte sollen darlegen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bereits ESG-S. 203 Faktoren im Zuge ihrer Aufsichtstätigkeiten berücksichtigen. Dennoch werde von den nationalen Aufsichtsbehörden erwartet, dass sie ihre kritische Prüfung von nachhaltigkeitsbezogenen Angaben vertiefen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen hierfür ihre personellen Ressourcen und ihr Fachwissen aufstocken.

Die Berichte sollen aber auch noch bestehende Herausforderungen aufzeigen. So sei die Qualität von ESG-Daten unzureichend und die Verfügbarkeit dieser teilweise eingeschränkt. Dadurch würden sowohl die Beaufsichtigung des Marktteilnehmers als auch die Entscheidungsfindung der Investoren beeinträchtigt.

Die Berichte sollen auch den europäischen Gesetzgeber auffordern, in zentralen Rechtstexten, wie etwa der Offenlegungsverordnung, bestehende Unklarheiten zu beseitigen oder Lücken zu schließen. Die ESMA werde bei Bedarf zusätzliche Leitlinien für Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden in Bereichen mit hohem ...

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