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GesRZ 4, August 2024, Seite 201

FMA novelliert Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien

Am wurde im Bundesgesetzblatt II eine von der FMA erlassene Novelle zur Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) veröffentlicht. Durch diese Novelle sollen die bisher vier kennzahlenspezifischen Ausnahmekontingente auf ein einziges institutsspezifisches Ausnahmenkontingent in Höhe von 20 % des Neukreditvolumens zusammengefasst werden. Die neue Regelung ist seit dem auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anwendbar.

Die FMA folge mit der Novellierung der KIM-VO einer Empfehlung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG), das in seiner Sitzung vom beschlossen habe, zur „Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente“ diese Vereinfachung zu den von ihm gemachten Vorgaben anzuordnen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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