Die GmbH & Co KG
1. Aufl. 2011
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1. Einleitung und Themenabgrenzung
2. Der (die) Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
2.1. Keine oder nicht wesentliche Beteiligung des Geschäftsführers
2.1.1. Der Geschäftsführer ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Beziehung der Generalversammlung gegenüber weisungsgebunden, nach den im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen besteht ein Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs 2, 1. und 2. Satz EStG 1988
2.1.2. Der Geschäftsführer ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Beziehung der Generalversammlung gegenüber weisungsgebunden, sein Anstellungsvertrag ist nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsund arbeitsrechtlich als freier Dienstvertrag zu beurteilen
2.1.2.1. Zuordnung der Geschäftsführer-Bezüge
2.1.2.2. Steuerliche Abgrenzung „freies Dienstverhältnis – Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs 2 EStG1988“
2.1.2.3. Das VwGH-Erkenntnis 2007/15/0095 vom
2.1.3. Der Geschäftsführer ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Beziehung (mit Sperrminorität) der Generalversammlung gegenüber nicht weisungsgebunden
2.2. Wesentliche Beteiligung des Geschäftsführers
2.2.1. Der Geschäftsführer ist aufgrund seiner ...