Die GmbH & Co KG
1. Aufl. 2011
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1. Definition
2. Entwicklung
3. Gesetzliche Anknüpfungen
4. Arten der GmbH & Co KG
5. Gründung der GmbH & Co KG
5.1. Gründungsvarianten
5.2. Gesellschaftsverträge
5.3. Firma
5.4. Unternehmensgegenstand
5.5. Kapital
5.6. Dauer und Wirtschaftsjahr
5.7. Vinkulierung und Verknüpfung der Gesellschaftsanteile
5.8. Ableben
6. Firmenbuchanmeldung und Eintragung
S. 39 1. Definition
Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist (oder deren Kreis der Komplementäre eine GmbH angehört). Die GmbH & Co KG ist eine Mischung verschiedener Grundtypen. Sie enthält sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Elemente, deren jeweilige Vorteile miteinander vereint werden sollen.
Die GmbH & Co KG ist rechtsfähig und parteifähig. Der KG gehören mindestens zwei Gesellschafter an: ein Komplementär (zumeist die GmbH als einziger Komplementär) und mindestens ein vom Komplementär verschiedener Kommanditist.
Die Kommanditgesellschaft einerseits und deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin, die GmbH, andererseits sind selbständige Gesellschaften, die weiterhin nach den für sie geltenden Vorschriften zu beur...