Steuerstrafrecht in Europa und den Vereinigten Staaten
1. Aufl. 2007
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Vorbemerkung
Das Zollstrafrechtrecht und das Steuerstrafrecht werden in der Abgabenordnung (AO) einheitlich behandelt. Nach § 369 Abs. 1 AO sind Zollstraftaten Steuerstraftaten gleichgestellt. Das Ausfuhrerstattungsrecht ist nicht in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Über § 264 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 StGB werden aber auch Ausfuhrerstattungen als Subventionen erfasst, wodurch das Erschleichen von Ausfuhrerstattungen dem Subventionsbetrug unterfällt.
§ 1 Die Entwicklung des Steuerstrafrechts
Die Rechtslage vor 1919
Erstmals einheitlich für das gesamte deutsche Reich wurde das Steuerstrafrecht in der Reichsabgabenordnung (RAO) von 1919 kodifiziert. Vor diesem Zeitpunkt fanden sich Regelungen zu Straftatbeständen und Verfahren jeweils in eigenen Abschnitten in den Steuergesetzen der Länder. Im Zollstrafrecht findet sich eine erste einheitliche Regelung in Art. 3 des Staatsvertrags zwischen dem Norddeutsche...