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(Keine) Rückerstattung der Grunderwerbsteuer bei Stornierung eines Übergabsvertrages und erneutem Vertragsabschluss mit dem Ersterwerber
Das BFG hat sich im gegenständlichen Fall der Frage gewidmet, ob bei der Stornierung eines Übergabsvertrages, mit dem die Beschwerdeführerin (Bf) von ihrem Onkel eine Liegenschaft erworben hat, eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG in Anspruch genommen werden kann. Bei Beurteilung des Sachverhaltes war weiters zu beachten, dass zeitnah nach der Stornierung des ersten Übergabsvertrages ein neuer (zweiter) Übergabsvertrag zwischen denselben Parteien abgeschlossen wurde, der dem ersten wesentlich ähnlich war. Im Ergebnis hat das BFG mangels ernsthaft gemeinter Rückgängigmachung des Übergabsvertrages eine Rückerstattung bzw Herabsetzung der GrESt verneint.
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RV/6100750/2016, Revision nicht zugelassen; ao Revision bisher nicht eingebracht |
1. Der Fall
Die Bf war seit November 2010 Pächterin des Land- und Forstguts ihres Onkels, auf dem sie bereits seit April 2003 ihren Hauptwohnsitz gemeldet hatte. Der Eigentümer des Objektes, ihr Onkel, hatte seit dem Jahr 1954 an dieser Adresse seinen Wohnsitz gemeldet.
Mit dem notariell beurkundeten Übergabsvertrag vom wurde der gesamte ungeteilte landwirtschaftliche Betrieb des Land- und Forstgutes vom Onkel an seine Nichte (Bf)...