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Änderung der Sachbezugswerteverordnung bei der Wohnraumbewertung ab 2013
Begutachtungsentwurf des BMF, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Verordnungzurnderun_13310/_start.htm.
Das BMF hat auf seiner Internetseite einen Begutachtungsentwurf zur Änderung der Sachbezugswerteverordnung veröffentlicht. Demnach ist bei der Zurverfügungstellung von Unterkünften ab 2013 unter folgenden Voraussetzungen kein bzw. ein geringerer Sachbezug anzusetzen:
Es handelt sich um eine arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), die auf die Nutzung i. Z. m. der beruflichen Tätigkeit ausgerichtet ist. Nach den Erläuterungen wird dies vor allem bei Arbeitsverhältnissen der Fall sein, bei denen keine kontinuierliche (regelmäßige) Arbeitsleistung erbracht wird und eine rasche Verfügbarkeit vor Ort im Interesse des Arbeitgebers liegt. Diese Situation wird typischerweise im Hotel- und Gastgewerbe gegeben sein. Zur Arbeitsplatznähe gibt es keine Entfernungsangaben; hier wird es nach dem Regelungszweck darauf ankommen, dass der Unterkunftsort eine möglichst rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsort gewährleistet.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann ist bei einer Unterkunft bis 30 m2 kein Sachbezug anzusetzen. Bei einer Größe von mehr a...