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Säumniszuschlag und verspätete Entrichtung der USt bei Ausübung der Option nach § 6 Abs 2 UStG
Steuerfreie Grundstücksumsätze können nach dem UStG bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs 10 UStG zu einer Korrektur der Vorsteuer oder bei Ausübung der Option nach § 6 Abs 2 UStG zur Umsatzsteuerpflicht des Grundstücksumsatzes führen. Die unterschiedlichen Fristen für die Korrektur der Vorsteuer (spätestens in der letzten Voranmeldung des Jahres) bzw für die Entscheidung zur Ausübung der Option (bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerjahresbescheides) können dazu führen, dass eine Umsatzsteuerzahlung aufgrund der Option "verspätet" erfolgt. Diese spätere Zahlung löst im Regelfall sowohl nach der Verwaltungspraxis als auch nach der Judikatur keine Säumnisfolgen aus. Die rechtzeitige Ausübung der Option - und damit die zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuer - saniert aber keine Säumnis in Bezug auf die zu korrigierende Vorsteuer.
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RV/6100511/2017, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
1.1. Sachverhalt
Mit Schenkungsvertrag vom übertrug die Beschwerdeführerin ihrem Sohn ein Unternehmen samt einem Betriebsgebäude, sonstigem Sachanlagevermögen und Handelswaren. Für das Jahr 2015 gab die Beschwerdeführerin keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Sie führte keine Korrektur der Vorsteuer für das Betr...