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Pensionskassennachschussverpflichtung und Rückstellungsbildung
2008/13/0064.
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Steuerrückstellung für die Nachschusspflicht in eine Pensionskasse aus leistungsorientierten Verträgen gebildet werden kann, ist angesichts der Verluste der Pensionskassen in den letzten Jahren verstärkt diskutiert worden. Die Finanzverwaltung war ursprünglich der Auffassung, dass die Nachschussverpflichtungen erst im Zeitpunkt der Zahlung steuerlich berücksichtigt werden können. Der UFS hat demgegenüber den Zeitpunkt für maßgeblich erachtet, zu dem ein hinreichend konkretisierter Bedarf von Seiten der Pensionskasse kommuniziert wird.
Der VwGH hat im angeführten Erkenntnis hingegen betont, dass es (entsprechend dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 EStG) darauf ankommt, ob bzw. in welchem Zeitpunkt im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Auf die Kommunikation von Seiten der Pensionskasse kommt es dabei nicht an, weil diese den Nachschussbedarf (z. B. bei fehlerhaften Berechnungen) nicht zwingend erkennen muss. Die Rückstellung ist daher – ungeachtet der Mitteilung der Pensionskasse – zu bilden, sobald (etwa aufgrund eines Gutachtens eines Versicherungsmathematikers) fests...