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BFGjournal 12, Dezember 2017, Seite 452

VwGH zu außerbetrieblicher Nutzungsüberlassung eines bis dahin landwirtschaftlich genutzten Grundstücks

Albert Salzmann

Der VwGH hat mit dem gegenständlichen Erkenntnis seine Rechtsprechung zur verfassungskonformen Auslegung betreffend Betriebsvermögenszugehörigkeit von vorübergehend außerbetrieblich genutzten Grundstücken konkretisiert. Bemerkenswert macht den Fall, dass der Verpächter des Grundstücks zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von einer deutlich kürzeren Dauer der Nutzungsüberlassung (hier Nutzung als Deponie) ausgegangen ist als der Pächter. Somit hatte der VwGH auch darüber zu entscheiden, wessen Erwartungshaltung zu welchem Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung der gegenständlichen Nutzungsüberlassung entscheidend ist.


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Ra/2016/15/0027; RV/6100722/2010
§§ 4 Abs 1 letzter Satz, 21, 28 EStG 1988 idF vor 1. StabG 2012

1. Der Fall

Beginnend mit Sommer 2005 hat der Landwirt XY ein unbebautes und bis zu diesem Zeitpunkt landwirtschaftlich genutztes Grundstück der Z-AG zur Nutzung als Deponie für Aushubmaterial verpachtet. In der schriftlichen Vereinbarung wurde eine grundsätzliche Laufzeit von fünf Jahren festgelegt. Darüber hinaus hat XY in dieser Vereinbarung der Z-AG die Möglichkeit eingeräumt, gegen Bezahlung eines festgelegten Jahresbetrags die Laufzeit einse...

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