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Geschäftsführerhaftung: Haftungsinanspruchnahme bei geschätzter und festgesetzter Umsatzsteuer
Entscheidung: RV/2100575/2017, Revision nicht zugelassen.
Eine Haftung kommt auch für aufgrund einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen entstandene Abgabenschulden in Betracht (vgl ).
Der Geschäftsführer haftet für eine solche Abgabennachforderung bei der Gesellschaft, wenn ihm ein Verschulden an der Verletzung jener abgabenrechtlichen Pflichten, die die Schätzung begründet haben, zugerechnet werden kann (insbesondere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Gründen des § 184 Abs 2 und 3 BAO).
Das Unterlassen der Vorlage von Grundaufzeichnungen (hier: „Dienstbücher“) begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits die Schätzungsberechtigung (vgl zB ).