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Anwendbarkeit des Vertreterpauschales auch für Versicherungsmakler
Für die Zuerkennung des Vertreterpauschales ist nicht die Berufsgruppe maßgeblich, der der Arbeitgeber eines Steuerpflichtigen angehört. Entscheidend ist, dass die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der Berufsgruppe eines Vertreters entspricht. Somit ist auch die Anbahnung von Versicherungsverträgen als Vertretertätigkeit zu qualifizieren.
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Ro 2015/13/0009; RV/7103990/2014 |
1. Der Fall
Der Revisionswerber vor dem VwGH ist Gesellschafter (25 %) und Geschäftsführer einer GmbH (Versicherungsmaklerunternehmen), das als Vermittler zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen auftritt und auf Grundlage der vermittelten Verträge Provisionen erhält. Er bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und machte das Vertreterpauschale nach der zu § 17 Abs 6 EStG ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen vom , BGBl II 2001/382 (im Folgenden „VO“) geltend.
Das Finanzamt berücksichtigte das Vertreterpauschale deshalb nicht, weil der Revisionswerber geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH gewesen sei und ihm daher pauschalierte Werbungskosten für eine Vertretertätigkeit nicht zustü...