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BFGjournal 7-8, August 2017, Seite 244

Rechtssätze – Sinn und Zweck

Sechstes Treffen der Evidenzstellen

Angela Stöger-Frank

Das jährliche Evidenzstellentreffen fand heuer am im Justizpalast statt. Der Vormittag widmete sich den Rechtssätzen, der Nachmittag der Suche in Rechtsdatenbanken. Zum Thema „Rechtssatzbildung“ referierten Mag. Judith Siegmund, Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien und im Evidenzbüro des OGH tätig, sowie HR Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer, Leiter des Evidenzbüros des VwGH.

Bei der Bildung von Rechtssätzen hat der OGH eine sehr lange Tradition. Schon seit 1907 hält das Evidenzbüro wesentliche Aussagen der Urteile in Form von Leitsätzen auf Karteikarten fest. Ab 1993 erfolgte eine elektronische Erfassung und seit dem Jahr 2000 ist die Dokumentation frei und kostenlos über das Internet zugänglich. Das Ziel von Rechtssätzen ist die Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit. Beispielsweise wird die „Gleichstellung“ neuer Erkenntnisse bzw Urteile bei bereits vorhandenen Rechtssätzen aufgezeigt.

HR Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident des OGH und Leiter des dortigen Evidenzbüros, führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Justizpalast. Beeindruckend waren die Bibliothek mit ihren historisch wertvollen Schätzen und die prächtige offene Halle.

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