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Besteuerung einer inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft
AStG § 1; BsGaV § 32
1. Liegen die Tatbestandsmerkmale des AStG, hier § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 AStG, nicht vor, kommt auch eine Anwendung der BsGaV nicht in Betracht.
2. In Bezug auf die Leistungsbeziehungen zwischen einer ausländischen Muttergesellschaft und der inländischen Betriebsstätte ist den Vorschriften des AStG ein Ansatz fiktiver Aufschlagssätze nicht zu entnehmen.
FG Nürnberg Urt. - 1 K 1595/20
Das Problem: Das Erfordernis fremdüblicher Verrechnungspreise nach § 1 Abs. 1 AStG wurde mit der Einführung des § 1 Abs. 5 AStG nach dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz auf Innentransaktionen (sog. anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen) zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgedehnt. Nach dem Authorized OECD Approach (AOA) gilt die Betriebsstätte für Zwecke der Gewinnabgrenzung als eigenständiges und unabhängiges Unternehmen. Die konkrete Umsetzung des AOA nach innerstaatlicher Lesart ist in der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) bzw. die Verwaltungssicht in den Verwaltungsgrundsätzen Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) niedergelegt. Hierbei bedient sich der Verordnungsgeber verschiedener Typisierungen, u.A. der entscheidungserheb...