Anhang 7 Strategische Umweltprüfung – Bundes-Abfallwirtschaftsplan
Teil 1
Kriterien für die Prüfung, ob die Durchführung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird
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1. | Merkmale des Bundes-Abfallwirtschaftsplans, insbesondere
in Bezug auf | |
- | das Ausmaß, in dem der Plan für Projekte und andere
Tätigkeiten in Bezug auf Standort, Art, Größe und
Betriebsbedingungen oder durch die Inanspruchnahme von
Ressourcen einen Rahmen setzt, | |
- | das Ausmaß, in dem der Plan andere Pläne und Programme –
einschließlich solcher in einer Planungs- oder
Programmhierarchie – beeinflusst, | |
- | die Bedeutung des Plans für die Einbeziehung der
Umwelterwägungen, insbesondere im Hinblick auf die
Förderung der nachhaltigen Entwicklung, | |
- | die für den Plan relevanten Umweltprobleme, | |
- | die Bedeutung des Plans für die Durchführung der
Umweltvorschriften der Gemeinschaft. | |
2. | Merkmale der Auswirkungen und der voraussichtlich
betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf | |
- | die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und
Umkehrbarkeit der Auswirkungen, | |
- | den kumulativen Charakter der Auswirkungen, | |
- | den grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen, –
die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die
Umwelt (zB bei Unfällen), | |
- | den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen
(geographisches Gebiet und Anzahl der voraussichtlich
betroffenen Personen), | |
- | die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich
betroffenen Gebiets auf Grund folgender Faktoren: | |
– besondere natürliche Merkmale oder kulturelles
Erbe, | ||
– Überschreitung der Umweltqualitätsnormen oder der
Grenzwerte, | ||
– intensive Bodennutzung, | ||
– die Auswirkungen auf Gebiete oder Landschaften, deren
Status als national, gemeinschaftlich oder international
geschützt anerkannt ist. | ||
Teil 2
Inhalte des Umweltberichts
Folgende Informationen sind in den Umweltbericht aufzunehmen:
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1. | eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten
Ziele des Bundes-Abfallwirtschaftsplans sowie der
Beziehung zu anderen relevanten Plänen und
Programmen; |
2. | die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustands und
dessen voraussichtliche Entwicklung bei
Nichtdurchführung des Plans; |
3. | die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich
erheblich beeinflusst werden; |
4. | sämtliche derzeitigen für den Plan relevanten
Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der
Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen
Umweltrelevanz beziehen, wie etwa die gemäß der
Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 103 vom ,
S 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG)
Nr. 807/2003, ABl. Nr. L 122 vom , S 36, oder
der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen,
ABl. Nr. L 206 vom , S 7, zuletzt geändert
durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003, ABl. Nr. L 284
vom , S 1, ausgewiesenen Gebiete; |
5. | die auf internationaler oder gemeinschaftlicher Ebene
oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan von Bedeutung
sind, und die Art, wie diese Ziele und alle
Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans
berücksichtigt wurden; |
6. | die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen 1,
einschließlich der Auswirkungen auf Aspekte wie die
biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die Gesundheit
des Menschen, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft,
klimatische Faktoren, Sachwerte, das kulturelle Erbe
einschließlich der architektonisch wertvollen Bauten und
der archäologischen Schätze, die Landschaft und die
Wechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren; |
7. | die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative
Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung des Plans
zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich
auszugleichen; |
8. | eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der
geprüften Alternativen und eine Beschreibung, wie die
Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich etwaiger
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
erforderlichen Informationen (zum Beispiel technische
Lücken oder fehlende Kenntnisse); |
9. | eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung
der Durchführung des Plans; |
10. | eine nichttechnische Zusammenfassung der oben
beschriebenen Informationen. |
___________
1 Einschließlich sekundärer, kumulativer, synergetischer, kurz-, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender, positiver und negativer Auswirkungen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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