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Gesetz zur Vereinfachung und Verbesserung der Anwendung der Prospektrichtlinie und der Transparenzrichtlinie
Am wurde das Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz 1989, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden, im BGBl I 2012/83 kundgemacht.
Mit der Richtlinie 2010/73/EU wurden Regelungen zur Vereinfachung und Verbesserung der Prospektrichtlinie und der Transparenzrichtlinie geschaffen. Diese Richtlinie ändert die Richtlinie 2003/71/EG (betreffend Prospekte, die beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen sind) sowie die Richtlinie 2004/109/EG (betreffend die Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind).