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FMA informiert mit Rundschreiben über den neuen Wertpapiervermittler
Die FMA hat am ein Rundschreiben zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Wertpapiervermittler (WPV) und vertraglich gebundene Vermittler nach dem WAG 2007 veröffentlicht. Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Rechtsträger iSd § 15 Abs 1 WAG 2007: Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Versicherungsunternehmen mit Hinblick auf § 3 Abs 3 VAG und Zweigstellen von Wertpapierfirmen oder Kreditinstituten. Wie in dieser Rubrik vom November 2011 berichtet, wurde am das Gesetz zur Einführung des Wertpapiervermittlers gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 (ehemals Finanzdienstleistungsassistent) beschlossen und die entsprechenden Bestimmungen der GewO 1994 geändert. Mit ist nun der Wertpapiervermittler an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten getreten.
Nach der bisherigen Rechtslage war der Finanzdienstleistungsassistent (FDLA) ein freies Gewerbe. Dieses wird in das Geschäft der Wertpapiervermittler übergeführt und ist nun ein reglementiertes Gewerbe mit eigenem Berufsbild. Dementsprechend benötigt ein WPV eine Gewerbeberechtigung nach § 136 b GewO 1994. Zusätzlich sind zukünftig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von mindestens 40 Stunden innerhalb v...