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ÖBA 3, März 2013, Seite 216

Zum Vorliegen von Bankgeschäften bei einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien

Alexander Schopper

§ 1 Abs 1 Z 1, § 1 Abs 1 Z 3, § 1 Abs 1 Z 15 BWG; BankenRL 2006/48/EG

Auch ein bedingter Rückzahlungsanspruch kann das Einlagengeschäft begründen. Die Qualität eines Rückzahlungsanspruchs ist nach der Ausgestaltung der entsprechenden Verträge mit den Investoren objektiv und nicht nach deren „Eindruck“ zu beurteilen. Ein (von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft abhängiger) Rückzahlungsanspruch im Falle einer Liquidation einer Gesellschaft (in ferner Zukunft) aus dem Verkauf von Kommanditaktien bewirkt idR kein Einlagengeschäft.

Auch der Abschluss eines einzigen Geschäfts kann Gewerblichkeit der Kreditgewährung begründen, tut dies aber nicht zwingend. Auch die Inanspruchnahme der (einmalig gewährten) Kreditsumme in Teilen begründet noch keine zwingende Gewerblichkeit, ebensowenig die Verrechnung eines Entgelts für die Kreditgewährung.

Überlegungen zur Bedeutung der Dauer der geplanten Behaltedauer (bzw Weiterveräußerungsabsicht) von Unternehmensanteilen für das Vorliegen des Kapitalfinanzierungsgeschäfts.

1.1 Die Beschwerdeführerin (die C IV G S.C.A.), eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg und der C IV G als Komplem...

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