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Veranlagungspflicht bei Freibetragsbescheiden
Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012), 389/ME 24. GP.
S. 393Eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist nach § 41 Abs. 1 Z 4 EStG durchzuführen, wenn die aufgrund eines Freibetragsbescheides in der Lohnverrechnung berücksichtigten besonderen Verhältnisse nicht in der ausgewiesenen Höhe zustehen. Nach dem vorliegenden Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2012 soll hingegen bereits ab 2012 ein Pflichtveranlagungstatbestand stets vorliegen, wenn ein Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist.