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ÖBA 11, November 2012, Seite 717

Auslegungs- und Anwendungshinweise zu neuen Regelungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am ein Rundschreiben mit dem Hinweis auf die nunmehr herausgegebenen (zusätzlichen) Auslegungs- und Anwendungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die zusätzlichen Anwendungshinweise waren notwendig geworden, da mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention neue Geldwäscheregelungen mit in Kraft getreten waren. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise sind sowohl mit dem deutschen Bundesministerium für Finanzen als auch der BaFin abgestimmt. Inhaltlich wird in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen vor allem auf die Ausgestaltung der Zuverlässigkeitsprüfung und verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eingegangen.

Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist teilweise am , teilweise am in Kraft getreten. Für die durch das GwOptG neu eingeführten Regelungen hat die BaFin eine „Nichtsanktionsfrist“ gewährt. Somit wird bei Verstößen gegen die neu eingefügten Regelungen für den Schwellenwert bei Geldtransfers und für die Abklärung des PEP-Status von Personen bis zum vo...

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