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ÖBA 9, September 2014, Seite 695

Der Ersatz eines aufgrund der nicht durchgeführten Kreditwürdigkeitsprüfung verwirkten vertraglichen Zinssatzes durch einen nicht wesentlich geringeren gesetzlichen Zinssatz, stellt keine angemessene, wirksame und verhältnismäßige Sanktion iSd Art 23 VKr-RL dar

Stephan Foglar-Deinhardstein

Verbraucherschutz – Verbraucherkreditverträge – Richtlinie 2008/48/EG – Art 8 und 23 – Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers vor Abschluss des Vertrags – Nationale Vorschrift, die zur Abfrage einer Datenbank verpflichtet – Verwirkung des Anspruchs auf die vertraglich vereinbarten Zinsen im Fall einer Verletzung dieser Verpflichtung – Wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Charakter der Sanktion;

Art 23 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung einer nationalen Sanktionsregelung entgegensteht, nach der ein Kreditgeber, der seiner vorvertraglichen Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers durch Abfrage einer entsprechenden Datenbank nicht nachgekommen ist, seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Zinsen verwirkt, jedoch kraft Gesetzes Zinsen zum gesetzlichen Satz verlangen kann, die ab der Verkündung der gerichtlichen E fällig sind, mit der der betreffende Kreditnehmer zur Zahlung der ausstehenden Beträge verurteilt wurde, und außerdem ...

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