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Legitimation zur Maßnahmenbeschwerde
Immer wieder führen Razzien der Finanzpolizei zu Beschwerden wegen behaupteter rechtswidriger verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Im gegenständlichen Fall stellte sich die Frage, ob die Beschwerdeführerin überhaupt vom Einschreiten der Finanzpolizei betroffen sein konnte und daher eigentlich die Möglichkeit einer Rechtsverletzung bestanden hatte.
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RM/5100002/2016, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Mit Eingabe vom – beim BFG am per Telefax eingelangt – ergriff die Beschwerdeführerin, eine korlátolt felelösségü társaság (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach ungarischem Recht) mit Sitz in Ungarn, gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde.
Unstrittig ist, dass die Finanzpolizei am ab ca 11:30 Uhr in einem Lokal folgende Maßnahmen setzte:
Betreten des verschlossenen Lokals durch das Aufbrechen von drei Türen;
Abkleben von acht Überwachungskameras;
Entnahme von Strom;
Aufbrechen von 15 Automaten.
Der Beschwerdeführerin wurden der Auszug aus dem Grundbuch (Hauptbuch) und der Kaufvertrag vom über die Veräußerung der Mieterübersicht aus der Urkundensammlung des Grundbuchs z...