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FMA veröffentlicht Rundschreiben zur Anwendung der Liquiditätsrisikomanagement-Verordnung
Die vor dem Hintergrund instabiler Finanzmärkte erlassenen europarechtlichen Vorgaben der CRD II zum Liquiditätsrisikomanagement wurden mit der am in Kraft getretenen Liquiditätsrisikomanagement-Verordnung (LRMV) in das österreichische Recht übernommen. Inhalt der LRMV sind verschärfte Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement. Dieses stellt eine wichtige Grundlage für die finanzielle Stabilität von Kreditinstituten dar. Die FMA veröffentlichte im November 2011 ein Rundschreiben zur Klarstellung des generellen Anwendungsbereiches der LRMV sowie zur Konkretisierung ausgewählter Sonderthemen. Durch das Rundschreiben soll eine effektive und nachvollziehbare Einhaltung der LRMV gewährleistet werden.
Im allgemeinen Teil des Rundschreibens wird klargestellt, dass die Mindestanforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement sowohl auf Einzel- als auch auf Gruppenebene einzuhalten sind. Es ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen der LRMV erfüllt werden.
Der besondere Teil des Rundschreibens enthält detaillierte Ausführungen zur Auslegung einzelner Bestimmungen der LRMV. Beispielsweise werden die Anforderungen an den Liquiditätspuffer, die Überwachung von Finanzpositionen ...