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ÖBA 11, November 2013, Seite 839

Zur Anrechnung von Insolvenzerlösen auf Anlegerentschädigungsansprüche

§ 93 BWG; § 23b WAG 1996

Zahlungen, die der gesicherte Anleger aus der Insolvenzmasse erhält, kürzen seinen Anspruch gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung quotal.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger veranlagte im November 2000 einen Betrag von ATS 800.000 aus einer erhaltenen Abfertigung bei einem Mitgliedsunternehmen der Beklagten (im Folgenden: AMIS). AMIS veranlagte die Gelder ihrer Kunden überwiegend in zwei luxemburgische SICAV-Fonds, verringerte das Fondsvermögen in der Folge allerdings durch rechtswidrige Entnahmen. Der Kläger erhielt von 2001 bis 2004 Auszahlungen von jährlich ATS 60.000. Der Saldo aus seinen Einzahlungen und den erhaltenen Auszahlungen beträgt € 36.336,42. Am erfolgte die Suspendierung der Rückkäufe und Zeichnungen für beide Fonds in Luxemburg. Ab diesem Zeitpunkt war weder eine Rücknahme noch eine Ausgabe von Anteilen der beiden Fonds möglich. Das Fondsvermögen reichte zur Rückzahlung aller Anlegergelder nicht aus. Im November 2005 wurde über das Vermögen von AMIS der Konkurs eröffnet. Danach erhielt der Kläger von den Liquidatoren der Luxemburger Fonds € 7.268,28, das sind 20% des Saldos aus den Ein- und Auszahlungen.

Der

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