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ÖBA 12, Dezember 2013, Seite 930

Zur Trennung zwischen Titelverfahren und Vollstreckungsverfahren im Finanzmarktaufsichtsrecht

§ 22b FMABG; § 5 VVG; § 26a FMABG

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Vollstreckungsbescheid (Zwangsstrafe gem § 5 VVG iVm § 26a FMABG) können Einwände gegen den Titelbescheid (Auftrag der FMA zur Vorlage bestimmter Unterlagen gem § 22b FMABG) nicht (mehr) geltend gemacht werden.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, Universität Graz
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