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Zum Zeitpunkt des Vorliegens des (Konzern-)Rechnungsabschlusses bei Änderung des Geschäftsjahres einer börsennotierten Gesellschaft
§ 82 Abs 4 iVm § 48 Abs 1 Z 6 BörseG; § 193 Abs 2, § 244 UGB; § 9 Abs 1 VStG
An die Pflicht zur Veröffentlichung des Einzelabschlusses (für ein verkürztes Geschäftsjahr) ist die Pflicht zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses über dasselbe Geschäftsjahr innerhalb der gesetzlich vorgesehen Fristen gebunden.
S. 776Mit IAS 1 Absatz 36 wird keine Aussage über die Frage der Zulässigkeit einer Verlängerung eines Geschäftsjahres im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Konzernabschlusses getroffen, diese Regel enthält lediglich Vorschriften für die inhaltliche Gestaltung des Konzernabschlusses, wenn dieser nicht den Zeitraum eines Jahres umfasst.
Die Argumentation mit einer auch plausiblen Rechtsauffassung kann ein Verschulden an einem objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum nicht ausschließen, vielmehr trägt das Risiko des Rechtsirrtums der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen (Hinweis auf die ständige Rechtsprechung).
– ebenso Ro 2014/02/0063
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid [des UVS Wien] hat [dieser ausgesprochen, dass der Erstbeschwerdeführer als außenvertretungsbefugtes Organ der P. AG, deren Aktien im Amtlichen Handel der W...