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UCITS V Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Am wurde die UCITS V Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities Directive) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Rahmenwerk, das spezielle Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften definiert, sieht in der aktuellen Fassung eine erhebliche Erweiterung des Investorenschutzes vor und bildet laut Pressemitteilung des Rats einen weiteren wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger nach der Finanzkrise.
Seit der Veröffentlichung der ursprünglichen Richtlinie 1985 waren die Regelungen für Fonds und ihre Verwahrstellen im Wesentlichen materiell unverändert geblieben und von nationalen Eigenheiten geprägt. Mit UCITS V will die EU insb ihre Lehren aus dem Madoff-Skandal, der unter anderem die Schwächen der fehlenden Harmonisierung deutlich gemacht hat, gezogen haben.
Unter dem neuen Regime müssen alle Assets eines UCITS-Fonds an eine Verwahrstelle übertragen werden. Kern der Novellierung bilden die Bestimmungen zur Insolvenz von Verwahrstellen: S. 718Danach sollen die Assets von UCITS-Fonds im Insolvenzfall zukünftig durch klare Regelungen zur Absonderung im nationalen Insolvenzrecht der einzelnen M...