Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 1, Jänner 2014, Seite 28

Betriebsrat über dem Gesetz? – Kein Fit & Proper-Test für Arbeitnehmervertreter in Bank-Aufsichtsräten

Georg Schima

Die Österreichische Finanzmarktaufsicht nimmt gemäß ihrem Rundschreiben aus Mai 2013 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Kreditinstituten – auch wenn sie von der Dienstleistung freigestellt sind – vom „Fit & Proper-Test“ aus, weil bei diesen die entsprechende Qualifikation vermutet wird. Diese Vorgangsweise entbehrt – insbesondere seit Inkrafttreten des § 28a Abs 5 BWG mit – einer gesetzlichen Deckung. Das österreichische Recht kennt generell keine Ausnahmen für Arbeitnehmervertreter als Aufsichtsratsmitglieder, was Anforderungen an die Qualifikation, zeitliche Verfügbarkeit und persönliche Integrität betrifft. Das gilt auch für Kreditinstitute, obwohl Art 91 Abs 13 der RL 2013/36 EG solche Ausnahmen sogar ermöglichen würde. Die FMA kommt ihrem gesetzlichen Überwachungsauftrag daher nur dann nach, wenn sie Arbeitnehmervertreter in gleicher Weise überprüft wie Kapitalvertreter und im Falle von Verstößen auch das aufsichtsbehördliche Instrumentarium (insbes § 70 Abs 4 BWG) in Anspruch nimmt.

According to its circular letter of May 2013, the Austrian Financial Market Authority (“FMA”) exempts employee representatives as members of supervisory boards of banks from taking a “Fit & Proper-Test” –...

Daten werden geladen...