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ÖBA 1, Jänner 2014, Seite 3

Praxisrelevante Fragen zu Auskünften nach dem ADG

Margarethe Flora

2009 hat sich Österreich verpflichtet, einem Informationsaustausch nach Art 26 OECD-MA nachzukommen, wenn dies zwischenstaatlich vereinbart wird. Amtshilfe ist daher in ausländischen Steuerfestsetzungsverfahren auch dann zu leisten, wenn die gewünschte Auskunft in Österreich dem Bankgeheimnis unterliegt. Die Grundlage für die Auskunftserteilung wurde im Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG) verankert. Die Zulässigkeit der Auskunft hängt aber nicht nur vom ADG, sondern auch von den Vorgaben der bi- und multilateralen Abkommen ab, die einen solchen Informationsaustausch vorsehen. Der Beitrag untersucht den Einfluss dieser Abkommen auf die Reichweite der österreichischen Auskunftspflicht.

Due to Art 26 of the OECD Model Tax Convention Austria is obliged to provide an exchange of information if there is an international agreement on such an exchange. Therefore official assistance in foreign tax assessment procedures has to be provided also in cases which are subject to the Austrian banking secrecy. The statutory basis can be found in the Amtshilfe-Durchführungsgesetz (Administrative Assistance Act), which outlines the admissibility of providing information together with the relevant provisions of the bi- and multilateral conventions. The article exami...

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