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EBA veröffentlicht Entwurf technischer Regulierungsstandards betreffend Mehrfach- und Vorzugsausschüttungen (EBA/CP/2013/43)
Am veröffentlichte die europäische Banken-Aufsichtsbehörde (EBA) einen Begutachtungsentwurf technischer Regulierungsstandards zur Definition der Umstände, unter denen Mehrfachausschüttungen einen unverhältnismäßig hohen Abfluss von Eigenmitteln darstellen. Zudem wird der Begriff „Vorzugsausschüttung“ näher präzisiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere in Hinblick auf die Flexibilität von Ausschüttungen) können Institute Instrumente des harten Eigenkapitals (CET1) begeben, die zwar über ein geringeres oder kein Stimmrecht verfügen, jedoch in Hinblick auf die Ausschüttungen bevorzugt behandelt werden. In der Regel verfügen Institute über ein CET1-Kapitalinstrument, mit dem Stimmrechte (in voller Höhe) verbunden sind („voting CET1 instruments“) und das als Referenz für Eigenkapitalinstrumente mit niedrigerem oder keinem Stimmrecht fungiert.
Solche Eigenkapitalinstrumente, deren rechtliche Ausgestaltung eine Bevorzugung in Hinblick auf Ausschüttungen vorsieht (zB Zahlung einer Mehrfachdividende), können gemäß Art 28 Abs 1 lit h CRR iVm Art 28 Abs 3 CRR nur dann dem regulatorischen harten Kernkapital zugerechnet werden, wenn „diese Mehrfachdividende nicht zu einer ...