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FMA veröffentlicht Entwurf zur CRR Begleitverordnung
Die FMA veröffentlichte im November 2013 einen Entwurf zur CRR-Begleitverordnung (Capital Requirements Regulation – Verordnung (EU) Nr 575/2013). Diese Verordnung dient der Ausübung der Behördenwahlrechte in folgenden Bereichen:
Art 18 Abs 5: Festlegung Konsolidierungsmethode in anderen als in den in Art 18 Abs 1 und 2 genannten Fällen,
Art 89 Abs 3: Überschreitung Grenzen Industriebeteiligungen,
Art 178 Abs 2 lit d: Wesentlichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit,
Art 282 Abs 6: Anwendung der Marktbewertungsmethode ua bei Geschäften mit nicht linearem Risikoprofil,
Art 327 Abs 2: Aufrechnung der Positionen in Wandelanleihen,
Art 495 Abs 1: Grandfathering von Beteiligungspositionen.
Der erste Abschnitt der Verordnung (§§ 1–20) soll die maßgeblichen Prozentsätze und Faktoren für die Übergangsbestimmungen der Eigenmittelanforderungen bestimmen. Diesbezüglich ist die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen einzuholen. In den restlichen Abschnitten finden sich die Bestimmungen zu Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors, zum Kreditrisiko, zum Marktrisiko, die Konsolidierungsbestimmungen sowie die Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Die Begutachtungsfrist war bis zum angesetzt...