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ÖBA 7, Juli 2013, Seite 457

Ministerialentwurf zur Neufassung des BWG

Am wurde ein Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zu einer Abänderung und Neufassung des Bankwesengesetzes zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endete am . Die aktuell vorliegende Neufassung des BWG stellt aufgrund der Umsetzung von CRD IV/CRR in weiten Bereichen eine umfassende Veränderung der bestehenden Bestimmungen dar.

Nach der Finanzkrise wurden durch Basel III weitreichende Änderungen am bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmenwerk vorgesehen. Auf europäischer Ebene wurde dieses neue regulatorische Regime durch die CRD IV (Capital Requirements Directive IV) und die CRR (Capital Requirements Regulation) in einen rechtlichen Rahmen gegossen. Die direkte Anwendbarkeit der CRR sowie die weitreichenden Neuerungen und Änderungen durch die CRD IV machten eine umfangreiche Anpassung des österreichischen BWG notwendig.

Im Folgenden findet sich eine Auswahl von wesentlichen Änderungen:

Der gesamte Abschnitt Ordnungsnormen wird völlig überarbeitet und an die CRR und CRD IV angepasst. Substanzielle Teile (zB Eigenmittelanforderungen, Regelungen zum Kreditrisiko-Standardansatz/IRB-Ansatz) finden sich nunmehr in der direkt anwendbaren CRR und dürfen vom österreichi...

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