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ÖBA 2, Februar 2013, Seite 80

BaFin veröffentlicht Neufassung des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Am veröffentlichte die BaFin eine aktualisierte Version des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die BaFin passt das Dokument damit an die Neuerungen der einzuführenden CRD IV und CRR sowie an die „EBA Guidelines on Internal Governance“ vom September 2011 an. Auch im aktualisierten Rundschreiben gilt das Proportionalitätsprinzip als wichtigster Maßstab und es wird an der prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk festgehalten.

Die Änderungen betreffen vorwiegend folgende Bereiche:

Kapitalplanungsprozess: Das Risikotragfähigkeitskonzept soll noch stärker zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Um einen etwaigen Kapitalbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen, soll die Kapitalplanung zwei bis drei Jahre über den Risikobetrachtungshorizont hinweg erfolgen.

Risikocontrolling-Funktion: Die Anforderungen an jene Mitarbeiter, die mit der Leitung der Risikocontrolling-Funktion betraut sind, werden strenger gestaltet. Grundsätzlich soll diese Aufgabe – insbesondere bei großen, international tätigen Instituten – von der betreffenden Person in exklusiver Weise wahrgenommen werden.

Compliance-Funktion: Die Compliance-Funktion soll zukünftig vers...

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