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FMA veröffentlicht Rundschreiben zu Rechnunglegungsfragen und Bewertungsanpassungen bei Derivaten
Im Dezember 2012 hat die FMA ein Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG veröffentlicht. Das Rundschreiben ist eine Reaktion der Aufsichtsbehörde auf Anfragen in Bezug auf die Bilanzierung von Zinssteuerungsderivaten im Bankbuch und auf geänderte Solvabilitätsnormen zur Bewertung von Derivaten.
Das Rundschreiben befasst sich mit Zinssteuerungsderivaten und erläutert ua spezielle Formen der Bewertung, wie beispielsweise die saldierte Bewertung von funktional einheitlichen Derivaten. Weiters geht das Rundschreiben auf Bereiche wie Macro-Hedges, die Anforderungen an das Risikomanagement bei saldierter Bewertung, die Art des Ausweises von Zinssteuerungsderivaten im BWG-Gliederungsschema sowie zu beachtende Offenlegungsanforderungen iZm dem Zinsrisiko ein.
Zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten führt die FMA im vorliegenden Rundschreiben detailliert aus, wie das Kontrahentenrisiko bei der Modellbewertung von Derivaten zu berücksichtigen ist. Es wird betont, dass das Kontrahentenrisiko im Rahmen der DerivatbewertungS. 80 grundsätzlich anhand von anerkannten wissenschaftlichen Methoden berücksichtigt werden muss.