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ÖBA 2, Februar 2013, Seite 79

Rundschreiben der FMA zu §§ 39 Abs 2, 39b und 39c BWG

Die FMA veröffentlichte im Dezember 2012 eine überarbeitete Fassung des Rundschreibens vom Dezember 2011 zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik und Vergütungspraktiken. Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit der OeNB erstellt und soll Kreditinstituten als Orientierungshilfe bei der Anwendung der korrespondierenden BWG-Bestimmungen zur Verfügung stehen.

Die Änderungen der überarbeiteten Fassung des Rundschreibens betreffen ua die Festlegung einer relativen und absoluten Erheblichkeitsschwelle iZm variablen Vergütungselementen. So wird eine zugesprochene variable Vergütung, die entweder 25% des fixen Jahresgehalts oder EUR 30.000 (brutto) übersteigt, nicht als unerheblich oder geringfügig zu qualifizieren sein. Eine weitere Änderung der aktuellen Fassung betrifft die Definition von variablen Vergütungselementen. So wird im Rundschreiben klargestellt, dass beispielsweise Weihnachtsgelder, Heiratsgelder, Jubiläumsgelder, etc (sofern fest vereinbart) nicht als Bestandteile der variablen Vergütung iSd Anlage zu § 39b BWG zu verstehen sind. Die Haltefrist für in Form von Instrumenten (zB Aktien) ausbezahlten variablen Vergütungen wurde von fünf auf drei Jahre reduziert. Innerhalb dieser Frist dürf...

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