Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen
1. Aufl. 2009
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Angemessenheit im Steuerrecht
Im Sinne des Verfassers des vorliegenden Beitrages wird Angemessenheit als die „Seele“ des Steuerrechts verstanden und bezeichnet.
Die folgenden Ausführungen beinhalten in erster Linie praxisbezogene Fälle und Analysen der naturgemäß oft verschiedenen Sichtweisen zwischen Finanzbehörde und Steuerpflichtigem zum Thema Angemessenheit. Das Thema Angemessenheit wurde gewählt, da es in der Praxis bereits bei der Steuerplanung und Steuergestaltung sowie nachfolgend bei Betriebsprüfungen als Dauerbrenner in den verschiedensten Facetten, mit oftmals großer und eventuell sogar unnötiger Schärfe, auftritt. Die aktuelle Auswahl (Querschnitt) der speziellen Detailthemen steht in Verbindung mit der langjährigen Tätigkeit des Verfassers als Wirtschaftstreuhänder, vielen Diskussionen und durchgeführten Verfahren mit der Finanzbehörde sowie Gesprächen mit Unternehmern und Fachkollegen. Es wird hierbei bewusst neben der österreichischen Sichtweise verstärkt der informative und interessante Bezug sowohl zur älteren und jüngeren Rechtsprechung in Deutschland sowie zu maßgeblichen deutschen Kommentaren und teilweise auch zu in Österreich abweichenden Rechtsmeinungen...