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BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 295

Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen und Datenschutz

Fünftes Treffen der Evidenzstellen

Das jährlich stattfindende Evidenzstellentreffen fand heuer am am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich statt. Zum Thema „Anonymisierung und Datenschutz“ hielt der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Prof. Dr. Anton Spenling, einen sehr fundierten und aufschlussreichen Vortrag. Als Richter und ehemaliger Leiter der Österreichischen Datenschutzkommission (heute Datenschutzbehörde) kennt er die Problematik der Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen und betonte: „Die Veröffentlichung von Entscheidungen steht in einem Spannungsverhältnis zum Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten.“

Prof. Dr. Anton Spenling, Vizepräsident des OGH, referierte zum Thema „Anonymisierung und Datenschutz“

Für die Höchstgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht besteht eine Veröffentlichungspflicht der Entscheidungen laut Gesetz. Bei manchen Verwaltungsgerichten fehlt eine detaillierte Regelung.

Die Publikation gerichtlicher Entscheidungen liegt im öffentlichen Interesse. Sie erschließt einerseits eine neben dem Gesetz bestehende Rechtserkenntnisquelle, indem sie die Auslegung von Gesetzen durch die Rechtsprechung bekannt macht (Präjudizfunktion). An...

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