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iFamZ 4, August 2024, Seite 176

Auslegung einer Vorwegvereinbarung über die nacheheliche Aufteilung

iFamZ 2024/140

Astrid Deixler-Hübner

§§ 81 f, 97 Abs 1 EheG

Ausgehend von den engen Grenzen, die der ergänzenden Auslegung im Fall der Notariatsaktspflicht gesetzt sind, kann der getroffenen Vereinbarung nicht im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung die Absicht der Parteien unterstellt werden, im Fall der Scheidung aus dem überwiegenden oder alleinigen Verschulden des Mannes eine Rückabwicklung gegen Wertausgleich – und nicht den Eintritt der nach der aktuellen Rechtslage und Rsp jeweils geltenden Rechtsfolgen – zu wollen.

Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die Aufteilung einer je im Hälfteeigentum der Parteien stehenden Liegenschaft, die nicht die Ehewohnung war. Diese Liegenschaft wurde dem Mann im Dezember 1993 von seiner Mutter geschenkt. Einen Hälfteanteil daran schenkte und übergab er mit Notariatsakt vom seiner Frau. Im Schenkungsvertrag zwischen den Eheleuten wurde ua vereinbart, dass im Fall der Scheidung aus dem überwiegenden Verschulden der Geschenknehmerin dem Geschenkgeber dieser Hälfteanteil ohne Ausgleich zurückzuübertragen ist.

Der Mann beantragte daher insb, die Liegenschaft in sein Alleineigentum rückzuübertragen, ohne ihm dafür eine Ausgleichszahlung aufzuerlegen. Die ...

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