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iFamZ 4, August 2024, Seite 168

Kein Kontaktrecht des Vaters an seinem Wohnort

iFamZ 2024/124

Susanne Beck

S. 168 § 187 ABGB

Im Allgemeinen ist dem kontaktberechtigten Elternteil der Kontakt zu seinem Kind unbeschränkt, dh ohne Beeinträchtigung durch Zuziehung weiterer Personen oder Bindung an bestimmte Örtlichkeiten, zu gestatten.

1. Beim Kontaktrecht zwischen Eltern und Kindern handelt es sich um ein Grundrecht ihrer Beziehung, das unter dem Schutz des Art 8 EMRK steht (RIS-Justiz RS0047754). Einschränkungen des Kontakts zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil müssen deshalb die Ausnahme darstellen. Eine Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes besorgen lassen (RIS-Justiz RS0048384 [T7]); im Übrigen ist dem Kontaktberechtigten, um den Zweck des Kontakts zu erreichen, der Kontakt zu seinem Kind unbeschränkt, dh ohne Beeinträchtigung durch Zuziehung weiterer Personen oder Bindung an bestimmte Örtlichkeiten, zu gestatten und ihm die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung der Besuche zu bieten (RIS-Justiz RS0048369; RS0048384). Oberstes Prinzip der Gestaltung des Kontaktrechts ist immer das Wohl des Kindes (RIS-Justiz RS0047958 ua); im Konfliktfall hat auch das Interes...

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