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Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage und Lebenszuschnitt
iFamZ 2024/116
Eine Bezugnahme auf den Lebenszuschnitt ist nur bei fehlender Feststellbarkeit des Einkommens zulässig. Führt der unterhaltspflichtige Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb, sind betriebliche Naturalempfänge des Unterhaltspflichtigen mitzuberücksichtigen, weshalb regelmäßig die Einholung eines Gutachtens zur Klärung der Unterhaltsbemessungsgrundlage notwendig ist.