Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mindestsicherungsanspruch der unterhaltspflichtigen Person
iFamZ 2024/114
§ 231 ABGB; § 44 Abs 1 StKJHG
Die Höhe der gegen einen Elternteil erhobenen Kostenersatzforderung des Landes für die volle Erziehung des Kindes bemisst sich nach der Unterhaltspflicht des in Anspruch genommenen Elternteils. Bezieht dieser Elternteil Sozialunterstützung (Mindestsicherung), ist nur der auf seiner eigenen Berechtigung basierende Bezug als sein Einkommen zu berücksichtigen, nicht der Anspruch der „Bedarfsgemeinschaft“ (hier bestehend aus der Antragsgegnerin und den drei in ihrem Haushalt lebenden Kindern).