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Implikationen aus Sicht der Rechnungslegung
Mit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs des Bundesfinanzministeriums nimmt die nationale Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 % für bestimmte Unternehmensgruppen Fahrt auf. Aufgrund einer fehlenden Einigung auf eine einheitliche Bemessungsgrundlage wird im Rahmen des Diskussionsentwurfs – wie bereits in der RL (EU) 2022/2523 – auf den Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag nach Maßgabe der Konzernrechnungslegung zurückgegriffen. Dieser Größe werden – nach Berücksichtigung bestimmter Anpassungen – die auf Basis von steuerlichen Normen ermittelten angepassten erfassten Steuern gegenübergestellt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet deshalb ausgewählte Problemstellungen, welche sich durch die Verzahnung von steuerlichen Regelungen zur Gewinnermittlung mit solchen der Konzernrechnungslegung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung ergeben. Insbesondere soll auf den Anwendungsbereich und den Anwendungszeitpunkt eingegangen werden. Weiterhin wird die Ermittlung der Ausgangsgröße auf Ebene der Handelsbilanz II einer kritischen Würdigung unterzogen. Hierbei soll auch auf Besonderheiten bei Betriebsstätten sowie transparenten Gesellschaften eingegangen werden.
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