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Anspannung der Mutter während eines berufs-begleitend angelegten Studiums
iFamZ 2024/110
Absolviert die Mutter – entsprechend der von den Eltern getroffenen Vereinbarung – ein berufsbegleitend („berufsfreundlich“) angelegtes Masterstudium, kann sie nach Wegfall der Betreuungspflichten für die beiden Kinder auf ein Einkommen als Hilfskraft („Studentenjob“) zumindest in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze angespannt werden.